Für alle Unternehmen, die auf internationaler Ebene tätig sind (so auch für Schweizer Unternehmen, wenn sie personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden), stellt die Übersetzung des Wortlauts der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ein wichtiges Vorhaben dar. Die auf einer Website oder in einer E-Mail enthaltenen Rechtshinweise zum Schutz personenbezogener Daten besitzen nämlich Rechtsgültigkeit. Jede Einzelheit in Bezug auf die Datenerhebung muss korrekt formuliert und übersetzt werden bzw. sein.