FAQ

Die Preiskalkulation bemisst sich nach folgenden Faktoren:

  • Sprachkombination (Quellsprache/Zielsprache);
  • Fachbereich des Textes;
  • Zeichenanzahl;
  • Format.

Sie erhalten immer einen Gesamtpreis (resp. ein transparentes und geschlossenes Kostenangebot) für Ihr Übersetzungsprojekt, sofern sich die Zeichenanzahl des Ausgangstextes ermitteln lässt.

Für einen zu übersetzenden Text mit max. 3000 Wörtern beträgt die gängige Fertigstellungsfrist 2-3 Werktage. Diese Frist kann im Rahmen der Expressübersetzung auf einen Zeitrahmen zwischen 6 und 24 Stunden verkürzt werden. Für die Expressübersetzung fällt ein Preiszuschlag an.

Ja, alle Traducta-Übersetzer sowie administrativ Beteiligten sind vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet. Ferner gilt: Es bekommen nur der jeweilige Übersetzer und das damit unerlässlich befasste Projektmanagement- bzw. Verwaltungspersonal Einblick in Ihre Dokumente. Ebenso gewährleisten eigene, speziell gesicherte Server die Unversehrtheit und strikte Vertraulichkeit aller Unterlagen.

  • Alle Übersetzer übersetzen ausschliesslich in ihre Muttersprache und leben grösstenteils auch im Land der Zielsprache. Wir gewährleisten Ihnen somit eine aktuelle und geläufige Übersetzung.
  • Die Spezialisierung ist eine der hervorragenden Qualitäten eines Übersetzers. Alle Traducta-Übersetzer besitzen ein vertieftes Fach- und Branchenwissen und beherrschen somit die jeweilige Terminologie. Kuriose Bedienungsanleitungen, die Sie und Ihre Kunden nicht verstehen, gehören damit der Vergangenheit an.
  • Für alle umfangreichen, sich wiederholenden Auftragsmuster und zur Aktualisierung von Bedienungsanleitungen sowie anderer Dokumente arbeitet Traducta Schweiz in der Regel mit dem Translation Memory Tool TRADOS. Mit Hilfe von TRADOS garantieren wir die Homogenität des Verwendungsvokabulars sowie die der Ausdrucksweise. Darüber hinaus profitieren Sie nicht zuletzt auch hier von resultierenden, erheblichen Kostenersparnissen.

Im gleichen Format wie Ihre Originalvorlage, falls es sich zum Beispiel um Word-, Excel- oder Powerpoint-Unterlagen handelt. In der Regel müssen Sie Ihre Übersetzunsvorlage nicht neu formatieren. Erforderlich ist, dass wir Ihren Text in elektronischer Form erhalten und dass die Bearbeitung des jeweiligen Formats auch technisch möglich ist. Für die Bearbeitung der genannten Formate erheben wir keinen Zuschlag. In bestimmten Fällen wird jedoch wegen eines höheren Aufwandes ein Zuschlag erhoben, insbesondere wenn Sie Ihren Text in den Formaten QuarkXpress, Freehand, Adobe Illustrator, Photoshop oder InDesign etc. einreichen.

Die auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisierten Übersetzer verfügen über ihre eigenen Übersetzungshilfen: Terminologiedatenbanken, die im Lauf der Zeit und mit zunehmender Erfahrung erweitert wurden und werden, Fachlexika, Fachwörterbücher, u. Ä. Selbstverständlich ist auch die Nutzung des Internets eine potenzielle Quelle aktueller, kompetenter und kritischer Recherche.

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