Um die Rechtsgültigkeit eines offiziellen Dokuments in einem fremden Land zu bestätigen, können die örtlichen Behörden eine Beglaubigung durch eine Apostille verlangen. Worin besteht dieser Akt der Beglaubigung? Welche Dokumente sind von der Apostille betroffen? Und welche besonderen Anforderungen gelten für China? Traducta gibt Ihnen Antworten.
Was ist ein Apostille-Verfahren?
Mit dem Apostille-Verfahren wird die Echtheit der Unterschrift, die Identität des Unterzeichners und das Siegel eines Rechtsdokuments bestätigt. Dieser Beglaubigungsprozess wird durch das Anbringen eines Stempels (genannt Apostille) erreicht.
Wann ist eine Apostille für China erforderlich?
Die Apostille kann von den örtlichen Behörden in mehreren Fällen verlangt werden, z. B.:
- beim Antrag auf ein Visum für China,
- bei einer Heirat oder Scheidung,
- für die Erlangung einer Arbeitsstelle in einem Unternehmen in China,
- für die Einschreibung an einer chinesischen Universität,
- zur Gründung eines Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft in China,
- bei allen notwendigen Schritten im Zusammenhang mit einer Auswanderung nach China.
Eine Apostille für China kann also alle Arten von offiziellen Dokumenten betreffen: eine notarielle Urkunde, ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder andere Dokumente.
Je nach Art des zu beglaubigenden Dokuments können die chinesischen Behörden ein Authentifizierungsverfahren mit Apostille oder Legalisierung verlangen. Die Apostille ist ein schnelleres und einfacheres Verfahren als die Legalisierung eines Dokuments. Letzteres beinhaltet die Beglaubigung des Dokuments durch einen Notar, die Authentifizierung durch das Außenministerium und die Legalisierung durch die Botschaft.
Darüber hinaus haben einige Länder internationale Abkommen geschlossen, die eine Befreiung von der Legalisation oder Apostille ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Länder der Europäischen Union.
Am 8. März 2023 kündigte China ausserdem seinen Beitritt zum Apostille-Übereinkommen (das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierungspflicht) an, der am 7. November 2023 wirksam sein soll. Die Schweiz ist seit dem 11. März 1973 Mitgliedstaat des Apostille-Übereinkommens. Dieser internationale Vertrag ersetzt die Pflicht zur Legalisierung des Dokuments durch die Ausstellung einer Apostille, einem vereinfachten und kostengünstigeren Verfahren.
→ Gut zu wissen: Die Regeln für Apostille und Legalisation können auch je nach der betreffenden Provinz in China variieren. Sie sollten sich daher direkt bei den örtlichen Behörden erkundigen, welche Authentifizierungsverfahren Sie durchführen müssen.
Wie erhalte ich eine Apostille für China?
Um eine Apostille für China zu beantragen, müssen Sie sich je nach Land in der Regel an das Gericht wenden, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde. Jeder Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens legt selbst fest, welche öffentlichen Stellen für die Ausstellung der Apostille zuständig sind. Welche Behörden in jedem Land hierfür zuständig sind, können Sie auf der Webseite der Haager Konferenz prüfen. In der Schweiz sind die für Beglaubigungen zuständige kantonale Behörde und die Bundeskanzlei in Bern befugt, Apostillen auf öffentlichen Urkunden der Schweiz anzubringen. Auch die Kosten für die Ausstellung der Apostille sind von Land zu Land unterschiedlich.
Häufig verlangen die Länder, in denen ein Dokument anerkannt werden soll, eine beglaubigte Übersetzung des fremdsprachigen Dokuments. In diesem Fall muss die Apostille auf die übersetzte Urkunde ausgestellt werden, nicht auf das Originaldokument. Ob eine Übersetzung des Dokuments erforderlich ist, sollte am Besten im Voraus geprüft werden. Eventuell müssen Sie dann einen vereidigten Übersetzer bzw. ein anerkanntes Übersetzungsbüro einsetzen.
Unser Übersetzungsbüro kann im Rahmen des Apostille-Verfahrens die beglaubigte Übersetzung und die Einholung der Apostille für Sie übernehmen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um mehr darüber zu erfahren.
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FAQ zum Thema Apostille-Verfahren für China
Welche Länder sind von der Legalisierung und der Apostille betroffen?
Zwischen EU-Ländern und der Schweiz werden die meisten öffentlichen Dokumente akzeptiert, ohne dass eine Apostille erforderlich ist (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil usw.). Bei einigen Dokumenten oder wenn es sich um ein Nicht-EU-Land handelt, muss jedoch eine Beglaubigung durch Legalisation oder Apostille vorgenommen werden.
Wer kann ein ausländisches Dokument mit einer Apostille versehen?
Jede Person kann einen Antrag auf eine Apostille stellen. Welche Behörden in jedem Land hierfür zuständig sind, können Sie auf der Webseite der Haager Konferenz prüfen. Wenn Sie im Ausland leben, können Sie Ihren Antrag auf Legalisation oder Apostille in der Regel an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes richten.
Welche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen werden?
Die meisten rechtlichen und gesetzlichen Dokumente können mit einer Apostille versehen werden, wie z. B.:
- Führungszeugnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Reisepass
- Diplom
- Handelsregisterauszug
- notarielle Urkunden
- gerichtliche Beschlüsse
- Verwaltungsakten
- ...
Je nach Land und Dokument können die Beglaubigungspflichten jedoch variieren (Apostille, Legalisierung oder vollständige Befreiung).
Wie erhalte ich eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille?
Die beglaubigte Übersetzung muss je nach Land von einem vereidigten Übersetzer oder für offizielle Übersetzungen anerkannten Übersetzungsbüros angefertigt werden. Die Apostille wird bei den zuständigen Behörden eingeholt. Unser Übersetzungsbüro kann beides für Sie übernehmen und eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille besorgen. Kontaktieren Sie uns über unser Onlineformular oder per E-Mail.
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