Einen Vertrag übersetzen – das ist reine Vertrauenssache!
Denn ein vertragliches Dokument ist in jedem Fall ein höchstvertrauliches Papier, das diskret behandelt, fachlich fundiert erstellt und folglich genauso sachgemäss und schlüssig übersetzt werden muss – allerdings noch sorgfältiger, damit es an der textlichen Übereinstimmung der Vereinbarungen keinerlei Zweifel gibt. Das gilt für geschäftliche und private Dokumente gleichermassen – ob es sich beispielsweise um einen einfachen Ehevertrag oder einen komplizierten Kauf- oder Lizenzvertrag handelt, spielt nicht die wesentliche Rolle. In beiden Inhalten sind rechtsgültige Paragraphen das Regelwerk für den jeweiligen Sachverhalt, und das in einem fachlichen Sprachgebrauch, der für „gewöhnliche Sterbliche“ kaum verständlich ist. Das juristische Fachwissen und die sehr spitzfindig und stichhaltig ausgeklügelten – mehr noch: verklausulierten – Formulierungen müssen für Fremdsprachenexperten die Grundlage sein, damit sie den Kern und die meist sehr komplexen vertraglichen Regelungen überhaupt verstehen, denn der Terminus ist sehr speziell. Notare, Rechtsanwälte und Staatsanwälte haben lange studiert, um sich diesen „juristischen Stil“ anzueignen, ihn zu verinnerlichen und somit sprachlich stimmige und unmissverständliche Verträge für das jeweilige Vorhaben erarbeiten zu können.
Es ist also schon für muttersprachliche Übersetzer schwierig, einen Vertragstext zu lesen. Um das vertraglich Geregelte eindeutig und einwandfrei übersetzen zu können, sind juristische Grundkenntnisse eine notwendige Ingredienz.
Einen Vertrag übersetzen … – dafür brauchen professionelle Übersetzer eine juristische Verständigungs- und rechtskräftige Wissensbasis.
Vertragsübersetzungen in mehr als 100 Sprachen
Bei Fragen zum Thema Rechtsübersetzungen können Sie uns gerne per Email oder telefonisch unter 0800 888 440 kontaktieren.
Neuen Kommentar hinzufügen