Das Testament, auch als Letzter Wille oder letztwillige Verfügung bekannt, ist eine Anordnung einer natürlichen Person, die schriftlich festlegt, was nach ihrem Tod mit ihrem Besitz geschehen soll. Gibt es kein Testament, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug, in der genau festgelegt ist, in welcher Reihenfolge die Familienmitglieder erben. Zeit und Ort der Errichtung des Testaments gehören zu den wenigen Pflichtangaben und natürlich muss der Erblasser es unterschreiben.