
Beglaubigte Übersetzung Ungarisch–Deutsch für die Schweiz
Wenn Sie eine ungarische Urkunde, ein Zeugnis oder ein anderes amtliches Dokument in der Schweiz einreichen möchten, kann eine beglaubigte bzw. notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Traducta Switzerland übernimmt Übersetzungen Ungarisch–Deutsch und Deutsch–Ungarisch für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen und richtet die Bearbeitung am vorgesehenen Verwendungszweck aus.
Wichtiger Hinweis
Welche Form der Beglaubigung verlangt wird, hängt in der Schweiz von der zuständigen Behörde, dem Kanton und dem konkreten Verfahren ab. Vor der Auftragserteilung sollte daher geprüft werden, welche Anforderungen die empfangende Stelle stellt.
Bei ungarischen Dokumenten ist zusätzlich auf die korrekte Schreibweise von Namen, Sonderzeichen und amtlichen Bezeichnungen zu achten. Auch die in Ungarn übliche Reihenfolge von Familien- und Vornamen kann sich von der im Deutschen gebräuchlichen Darstellung unterscheiden. Bestehende amtliche Schreibweisen sollten deshalb möglichst konsistent übernommen werden.
Wie erhalten Sie Ihre Übersetzung?
01
Übersetzungsanfrage einreichen
Laden Sie das zu übersetzende Dokument hoch und geben Sie die gewünschten Sprachen sowie alle relevanten Informationen an.
02
Persönliche Offerte erhalten
Unsere Projektmanager analysieren Ihre Anfrage und senden Ihnen zeitnah eine transparente, unverbindliche Offerte.
03
Übersetzung beauftragen
Nach Ihrer Freigabe übersetzen unsere Fachübersetzer Ihre Inhalte professionell und termingerecht – im gewünschten Dateiformat.
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Ungarische Urkunden und Nachweise offiziell übersetzen lassen
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Ungarischen ins Deutsche werden unter anderem für Zivilstandsverfahren, Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Studienbewerbungen, berufliche Qualifikationsnachweise oder rechtliche Angelegenheiten benötigt.
Typische Dokumente sind:
✔️ Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Scheidungsbeschlüsse
✔️ Schulzeugnisse, Hochschuldiplome, Studien- und Ausbildungsnachweise
✔️ Strafregisterauszüge, Vollmachten, notarielle und gerichtliche Unterlagen
Auch Stempel, Randvermerke, handschriftliche Ergänzungen und amtliche Eintragungen werden bei der Übersetzung berücksichtigt. Bei Namen und Ortsbezeichnungen achten wir darauf, ungarische Sonderzeichen wie ő, ű, á oder é korrekt wiederzugeben.
Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Ungarisch–Deutsch
Für notariell beglaubigte Übersetzungen, die für die Schweiz bestimmt sind, beträgt der Mindestpreis bei Traducta CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der endgültige Preis richtet sich nach Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und Formatierungsaufwand. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine individuelle und unverbindliche Offerte mit dem konkreten Preis und der vorgesehenen Lieferfrist.
Soll die Übersetzung für Ungarn oder ein anderes Land verwendet werden, können andere Anforderungen an Beglaubigung und Zustellung gelten. Das Zielland sollte daher bereits bei der Anfrage angegeben werden.


Ungarische Dokumente digital zur Prüfung einreichen
Für die Erstellung der Offerte genügt in der Regel eine vollständige und gut lesbare digitale Kopie Ihres Dokuments. In den meisten Fällen ist für die Übersetzung selbst kein Original erforderlich.
Ob das Original später bei der empfangenden Behörde oder Institution vorgelegt werden muss, entscheidet die jeweilige Stelle.
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt.
Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Ungarisch-Deutsch
Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

E-Mail: info@traducta.ch
Telefon: 0800 888 440
Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13
Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland
Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung
FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Ungarisch–Deutsch
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Ungarisch–Deutsch benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn ungarische Dokumente bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen offiziellen Institution eingereicht werden. Häufig betrifft dies Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Strafregisterauszüge und notarielle Unterlagen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Ungarisch–Deutsch?
Für eine notariell beglaubigte Übersetzung für die Schweiz gilt ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Je nach Dokumentumfang und Bearbeitungsaufwand kann der endgültige Preis höher ausfallen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Lieferfrist hängt von Umfang, Dokumentart, Sprachrichtung und erforderlicher Beglaubigung ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zusammen mit der Offerte eine konkrete Angabe zur Bearbeitungszeit.
Wie wird die beglaubigte Übersetzung zugestellt?
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden per Post versandt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie für ein anderes Land bestimmt sind und dort eine entsprechende digitale Form vorgesehen ist.
Was ist bei ungarischen Namen besonders zu beachten?
In ungarischen Dokumenten kann die Reihenfolge von Familien- und Vornamen von der im Deutschen üblichen Darstellung abweichen. Für offizielle Übersetzungen ist deshalb wichtig, vorhandene Schreibweisen aus Pässen oder anderen amtlichen Dokumenten zu berücksichtigen und Namen konsistent wiederzugeben
Werden ungarische Sonderzeichen in der Übersetzung übernommen?
Ja. Zeichen wie ő und ű gehören zur korrekten ungarischen Orthografie und sollten bei Namen, Ortsangaben und anderen amtlichen Bezeichnungen sorgfältig übernommen werden.
Muss ich das ungarische Originaldokument einsenden?
Für die Erstellung der Offerte genügt normalerweise ein gut lesbarer Scan oder eine vollständige PDF-Datei. In den meisten Fällen wird für die Übersetzung selbst kein Original benötigt. Ob die empfangende Stelle das Original später verlangt, muss direkt mit dieser geklärt werden.