
Beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch für die Schweiz
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch oder Deutsch–Thailändisch für eine Behörde, ein Gericht oder eine andere offizielle Stelle in der Schweiz? Traducta Switzerland übersetzt thailändische Urkunden, Bescheinigungen, Ausbildungsnachweise und rechtliche Dokumente und organisiert für die Verwendung in der Schweiz bei Bedarf eine notariell beglaubigte Übersetzung.
Wichtiger Hinweis
Bei Dokumenten aus Thailand spielt neben der eigentlichen Übersetzung häufig die Übertragung thailändischer Namen und Ortsbezeichnungen in die lateinische Schrift eine wichtige Rolle. Je nach verwendeter Umschrift können unterschiedliche Schreibweisen entstehen.
Wenn Namen bereits in einem Reisepass, Ausweis oder anderen amtlichen Dokumenten in lateinischer Schrift erscheinen, sollte diese Schreibweise nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Welche Form der Beglaubigung für das jeweilige Schweizer Verfahren erforderlich ist, bestimmt die Behörde oder Institution, bei der die Unterlagen eingereicht werden.
Wie erhalten Sie Ihre thailändische Übersetzung?
01
Übersetzungsanfrage einreichen
Laden Sie das zu übersetzende Dokument hoch und geben Sie die gewünschten Sprachen sowie alle relevanten Informationen an.
02
Persönliche Offerte erhalten
Unsere Projektmanager analysieren Ihre Anfrage und senden Ihnen zeitnah eine transparente, unverbindliche Offerte.
03
Übersetzung beauftragen
Nach Ihrer Freigabe übersetzen unsere Fachübersetzer Ihre Inhalte professionell und termingerecht – im gewünschten Dateiformat.
Fordern Sie jetzt Ihre beglaubigte Übersetzung Thai-Deutsch an

Thailändische Urkunden und Bescheinigungen auf Deutsch übersetzen lassen
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Thailändischen ins Deutsche werden insbesondere im Zusammenhang mit Zivilstandsangelegenheiten, Eheschliessungen, Familiennachweisen, Ausbildungsabschlüssen oder rechtlichen Verfahren benötigt. Zu den häufig übersetzten Dokumenten gehören:
✔️ Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsunterlagen, Ledigkeits- und Zivilstandsbescheinigungen
✔️ Diplome, Ausbildungsnachweise, Schul- und Hochschulzeugnisse
✔️ Vollmachten und weitere amtliche Dokumente
Die thailändische Schrift unterscheidet sich grundlegend vom lateinischen Alphabet. Deshalb achten wir besonders auf die eindeutige Zuordnung von Namen, Daten, Behördenangaben, Stempeln und Vermerken, damit das Ausgangsdokument auch in der deutschen Übersetzung nachvollziehbar bleibt.
Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch
Für eine notariell beglaubigte Übersetzung, die für die Schweiz bestimmt ist, beträgt der Mindestpreis bei Traducta CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der endgültige Preis richtet sich nach dem Umfang und der Art des Dokuments, der Sprachrichtung sowie dem erforderlichen Formatierungsaufwand. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine individuelle Offerte mit dem konkreten Preis und der vorgesehenen Lieferfrist.
Soll die Übersetzung für Thailand oder ein anderes Land verwendet werden, können dort andere Anforderungen an die Beglaubigung gelten.


Thailändisches Dokument digital zur Prüfung einreichen
Für die Erstellung der Offerte reicht in der Regel eine vollständige und gut lesbare digitale Kopie des Dokuments. In den meisten Fällen ist für die Übersetzung selbst kein Original notwendig.
Ob die empfangende Behörde oder Institution später die Vorlage des Originals verlangt, muss direkt dort abgeklärt werden.
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden nach Fertigstellung ausschliesslich per Post zugestellt.
Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen in Thailändisch
Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

E-Mail: info@traducta.ch
Telefon: 0800 888 440
Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13
Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland
Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung
FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Thailändisch–Deutsch
Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch?
Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn thailändische Dokumente bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen offiziellen Institution eingereicht werden. Häufig handelt es sich um Personenstandsurkunden, Zivilstandsbescheinigungen, Diplome oder andere amtliche Nachweise.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch?
Für notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz gilt ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Je nach Länge, Dokumentart und Bearbeitungsaufwand kann der endgültige Preis höher ausfallen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Lieferfrist richtet sich nach Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und der erforderlichen Beglaubigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zusammen mit der Offerte eine konkrete Angabe zur Bearbeitungszeit.
Wie wird die beglaubigte Übersetzung zugestellt?
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie für ein anderes Land bestimmt sind und dort eine entsprechende digitale Form angeboten wird.
Wie werden thailändische Namen ins Deutsche übertragen?
Da Thailändisch eine eigene Schrift verwendet, können bei der Umschrift in lateinische Buchstaben verschiedene Varianten vorkommen. Wenn bereits eine offizielle lateinische Schreibweise im Reisepass oder in anderen amtlichen Dokumenten vorhanden ist, sollte diese nach Möglichkeit berücksichtigt werden
Welche thailändischen Dokumente werden besonders häufig übersetzt?
Neben Geburts- und Heiratsurkunden gehören Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsunterlagen, Ausbildungsnachweise, Diplome und Vollmachten zu den häufig angefragten Dokumentarten
Muss ich das thailändische Original einsenden?
Für die Erstellung der Offerte genügt normalerweise ein gut lesbarer Scan oder eine vollständige PDF-Datei. In den meisten Fällen wird für die Übersetzung selbst kein Original benötigt. Ob das Original später im jeweiligen Verfahren vorzulegen ist, entscheidet die zuständige Stelle.