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Urkunden und Dokumente in Spanisch offiziell übersetzen lassen

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen ins Deutsche werden häufig für Zivilstandsangelegenheiten, Ausbildungs- und Anerkennungsverfahren, Studienbewerbungen, berufliche Nachweise oder rechtliche Zwecke benötigt. Typische Dokumente sind beispielsweise:
✔️ Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile und weitere Zivilstandsdokumente
✔️ Schulzeugnisse, Hochschuldiplome, Studien- und Ausbildungsnachweise
✔️ Strafregisterauszüge, Vollmachten, notarielle und gerichtliche Unterlagen
Bei der Übersetzung werden auch Stempel, Registervermerke, handschriftliche Ergänzungen und amtliche Eintragungen berücksichtigt. Je nach Herkunftsland achten wir zusätzlich auf die passende Übertragung landesspezifischer Behörden- und Dokumentbezeichnungen.

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch

Für notariell beglaubigte Übersetzungen, die für die Schweiz bestimmt sind, beträgt der Mindestpreis bei Traducta CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der endgültige Preis richtet sich unter anderem nach Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und Formatierungsaufwand. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine individuelle und unverbindliche Offerte mit dem konkreten Preis und der vorgesehenen Lieferfrist.
Ist die Übersetzung für Spanien, ein lateinamerikanisches Land oder ein anderes Zielland bestimmt, können dort andere Beglaubigungsformen und Preisstrukturen gelten.

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Digitale Unterlagen für die Offerte übermitteln

Für die Erstellung der Offerte genügt normalerweise eine vollständige und gut lesbare digitale Kopie des spanischsprachigen Dokuments. In den meisten Fällen ist für die Übersetzung selbst kein Original erforderlich.
Ob das Original später bei der Stelle vorgelegt werden muss, für die die Übersetzung bestimmt ist, sollte direkt dort geklärt werden.
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt.


Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch

Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

Traducta office

E-Mail: info@traducta.ch

Telefon: 0800 888 440

Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13

Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland

Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Spanisch–Deutsch

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?

Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn ein spanischsprachiges Dokument bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen offiziellen Institution eingereicht wird. Häufig betrifft dies Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Strafregisterauszüge und notarielle Dokumente.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?

Der Mindestpreis für eine notariell beglaubigte Übersetzung für die Schweiz beträgt CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Je nach Umfang und Art des Dokuments kann der endgültige Preis höher ausfallen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit hängt von Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und erforderlicher Beglaubigung ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zusammen mit der Offerte eine konkrete Angabe zur Lieferfrist.

Wie wird die beglaubigte Übersetzung geliefert?

Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie für ein anderes Land bestimmt sind und dort eine entsprechende digitale Form angeboten wird.

Übersetzen Sie auch Dokumente aus Lateinamerika?

Ja. Traducta bearbeitet spanischsprachige Dokumente sowohl aus Spanien als auch aus lateinamerikanischen Ländern. Dabei werden landesspezifische Unterschiede bei Terminologie, Behördenbezeichnungen und Dokumentstrukturen berücksichtigt.

Gibt es Unterschiede zwischen spanischen und lateinamerikanischen Dokumenten?

Ja. Ein spanisches Personenstands- oder Ausbildungsdokument kann sich in Aufbau und Terminologie deutlich von einem entsprechenden Dokument aus Mexiko, Argentinien, Kolumbien oder einem anderen spanischsprachigen Land unterscheiden. Deshalb ist das Herkunftsland für die fachgerechte Übersetzung relevant.

Muss ich das Originaldokument einsenden?

Für die Offerte reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder eine vollständige PDF-Datei. In den meisten Fällen wird für die Übersetzung selbst kein Original benötigt. Ob die empfangende Stelle das Original später verlangt, muss direkt mit dieser geklärt werden