
Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch für die Schweiz
Sie möchten eine spanische Urkunde, ein Zeugnis oder ein anderes offizielles Dokument in der Schweiz verwenden? Traducta Switzerland erstellt professionelle Übersetzungen Spanisch–Deutsch und Deutsch–Spanisch für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen. Für die Verwendung in der Schweiz organisieren wir bei Bedarf eine notariell beglaubigte Übersetzung.
Wichtiger Hinweis
Spanischsprachige Dokumente können aus Spanien, Lateinamerika oder anderen spanischsprachigen Ländern stammen. Je nach Herkunft unterscheiden sich Behördenbezeichnungen, Registerangaben, juristische Begriffe und Dokumentstrukturen zum Teil deutlich.
Bei einer offiziellen Übersetzung ist deshalb nicht nur die Sprache selbst relevant, sondern auch das Herkunftsland des Dokuments. Welche Form der Beglaubigung für die Einreichung in der Schweiz verlangt wird, bestimmt die zuständige Behörde, Institution oder andere empfangende Stelle.
Wie erhalten Sie Ihre Übersetzung?
01
Übersetzungsanfrage einreichen
Laden Sie das zu übersetzende Dokument hoch und geben Sie die gewünschten Sprachen sowie alle relevanten Informationen an.
02
Persönliche Offerte erhalten
Unsere Projektmanager analysieren Ihre Anfrage und senden Ihnen zeitnah eine transparente, unverbindliche Offerte.
03
Übersetzung beauftragen
Nach Ihrer Freigabe übersetzen unsere Fachübersetzer Ihre Inhalte professionell und termingerecht – im gewünschten Dateiformat.
Fordern Sie jetzt Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch an

Urkunden und Dokumente in Spanisch offiziell übersetzen lassen
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen ins Deutsche werden häufig für Zivilstandsangelegenheiten, Ausbildungs- und Anerkennungsverfahren, Studienbewerbungen, berufliche Nachweise oder rechtliche Zwecke benötigt. Typische Dokumente sind beispielsweise:
✔️ Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile und weitere Zivilstandsdokumente
✔️ Schulzeugnisse, Hochschuldiplome, Studien- und Ausbildungsnachweise
✔️ Strafregisterauszüge, Vollmachten, notarielle und gerichtliche Unterlagen
Bei der Übersetzung werden auch Stempel, Registervermerke, handschriftliche Ergänzungen und amtliche Eintragungen berücksichtigt. Je nach Herkunftsland achten wir zusätzlich auf die passende Übertragung landesspezifischer Behörden- und Dokumentbezeichnungen.
Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch
Für notariell beglaubigte Übersetzungen, die für die Schweiz bestimmt sind, beträgt der Mindestpreis bei Traducta CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der endgültige Preis richtet sich unter anderem nach Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und Formatierungsaufwand. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine individuelle und unverbindliche Offerte mit dem konkreten Preis und der vorgesehenen Lieferfrist.
Ist die Übersetzung für Spanien, ein lateinamerikanisches Land oder ein anderes Zielland bestimmt, können dort andere Beglaubigungsformen und Preisstrukturen gelten.


Digitale Unterlagen für die Offerte übermitteln
Für die Erstellung der Offerte genügt normalerweise eine vollständige und gut lesbare digitale Kopie des spanischsprachigen Dokuments. In den meisten Fällen ist für die Übersetzung selbst kein Original erforderlich.
Ob das Original später bei der Stelle vorgelegt werden muss, für die die Übersetzung bestimmt ist, sollte direkt dort geklärt werden.
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt.
Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch
Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

E-Mail: info@traducta.ch
Telefon: 0800 888 440
Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13
Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland
Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung
FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Spanisch–Deutsch
Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?
Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn ein spanischsprachiges Dokument bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen offiziellen Institution eingereicht wird. Häufig betrifft dies Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Strafregisterauszüge und notarielle Dokumente.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch?
Der Mindestpreis für eine notariell beglaubigte Übersetzung für die Schweiz beträgt CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Je nach Umfang und Art des Dokuments kann der endgültige Preis höher ausfallen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt von Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und erforderlicher Beglaubigung ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zusammen mit der Offerte eine konkrete Angabe zur Lieferfrist.
Wie wird die beglaubigte Übersetzung geliefert?
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie für ein anderes Land bestimmt sind und dort eine entsprechende digitale Form angeboten wird.
Übersetzen Sie auch Dokumente aus Lateinamerika?
Ja. Traducta bearbeitet spanischsprachige Dokumente sowohl aus Spanien als auch aus lateinamerikanischen Ländern. Dabei werden landesspezifische Unterschiede bei Terminologie, Behördenbezeichnungen und Dokumentstrukturen berücksichtigt.
Gibt es Unterschiede zwischen spanischen und lateinamerikanischen Dokumenten?
Ja. Ein spanisches Personenstands- oder Ausbildungsdokument kann sich in Aufbau und Terminologie deutlich von einem entsprechenden Dokument aus Mexiko, Argentinien, Kolumbien oder einem anderen spanischsprachigen Land unterscheiden. Deshalb ist das Herkunftsland für die fachgerechte Übersetzung relevant.
Muss ich das Originaldokument einsenden?
Für die Offerte reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder eine vollständige PDF-Datei. In den meisten Fällen wird für die Übersetzung selbst kein Original benötigt. Ob die empfangende Stelle das Original später verlangt, muss direkt mit dieser geklärt werden