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Portugiesische und brasilianische Dokumente für offizielle Zwecke übersetzen

Eine beglaubigte Übersetzung Portugiesisch–Deutsch wird beispielsweise benötigt, wenn Unterlagen aus Portugal oder Brasilien bei einer Schweizer Behörde, Hochschule, einem Gericht oder einer anderen Institution eingereicht werden. Typische Dokumente sind:
✔️ Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile und Zivilstandsdokumente
✔️ Schulzeugnisse und Hochschuldiplome, Studien- und Ausbildungsnachweise
✔️ Strafregisterauszüge
✔️ Vollmachten und notarielle Dokumente
Traducta achtet bei der Übersetzung auf eine klare Zuordnung aller Einträge zum Ausgangsdokument und auf eine konsistente Wiedergabe von Namen, Behördenbezeichnungen und sonstigen amtlichen Angaben.

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Portugiesisch–Deutsch

Für eine notariell beglaubigte Übersetzung, die für die Schweiz bestimmt ist, beträgt der Mindestpreis bei Traducta CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der konkrete Preis hängt von Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und Bearbeitungsaufwand ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine individuelle und unverbindliche Offerte mit dem endgültigen Preis und der vorgesehenen Lieferfrist.
Ist die Übersetzung für Portugal, Brasilien oder ein anderes Land bestimmt, können dort andere Beglaubigungsverfahren und Preise gelten. Sofern die Anforderungen des Ziellandes dies ermöglichen, kann die Übersetzung entsprechend dort angefertigt werden.

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Dokument online senden und beglaubigte Ausfertigung erhalten

Für die Anfrage können Sie Ihr portugiesischsprachiges Dokument zunächst als vollständigen und gut lesbaren Scan oder PDF übermitteln. Wir prüfen Herkunft, Sprachrichtung, Dokumenttyp und Bestimmungszweck und erstellen darauf basierend Ihre Offerte.
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden nach Fertigstellung ausschliesslich per Post versandt. Sollte für die Bearbeitung zusätzlich ein Original oder eine andere Form des Ausgangsdokuments benötigt werden, informieren wir Sie vorab.


Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen in Portugiesisch

Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

Traducta office

E-Mail: info@traducta.ch

Telefon: 0800 888 440

Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13

Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland

Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Portugiesisch–Deutsch

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung Portugiesisch–Deutsch?

Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn ein portugiesisches oder brasilianisches Dokument in der Schweiz für ein amtliches, akademisches oder rechtliches Verfahren verwendet wird. Dazu gehören beispielsweise Zivilstandsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Strafregisterauszüge und notarielle Unterlagen.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Portugiesisch–Deutsch?

Für notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz gilt ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Der tatsächliche Preis richtet sich nach dem jeweiligen Dokument und kann je nach Umfang und Bearbeitungsaufwand höher ausfallen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Lieferfrist hängt von der Länge und Art des Dokuments, der Sprachrichtung und der erforderlichen Beglaubigung ab. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie mit der Offerte auch einen konkreten Liefertermin.

Wie wird die beglaubigte Übersetzung zugestellt?

Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie für ein anderes Land bestimmt sind und dort eine entsprechende digitale Form angeboten wird.

Gibt es Unterschiede zwischen Dokumenten aus Portugal und Brasilien?

Ja. Obwohl in beiden Ländern Portugiesisch Amtssprache ist, können sich Terminologie, Behördenbezeichnungen, Formulierungen und Dokumentstrukturen unterscheiden. Deshalb berücksichtigt Traducta bei der Übersetzung das Herkunftsland und den konkreten Dokumenttyp.

Brauche ich das Original für die Übersetzung?

Für die Erstellung der Offerte genügt in der Regel eine gut lesbare und vollständige digitale Kopie. Falls für das konkrete Verfahren oder die Beglaubigung ein Original erforderlich sein sollte, teilen wir Ihnen dies vor Auftragserteilung mit.