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Polnische Urkunden und Dokumente offiziell übersetzen lassen

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Polnischen ins Deutsche werden unter anderem für Zivilstandsverfahren, Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, Studienbewerbungen, arbeitsrechtliche oder administrative Angelegenheiten benötigt. Typische Dokumente sind:
✔️ Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Scheidungsurteile
✔️ Schulzeugnisse und Hochschuldiplome, Studien- und Ausbildungsnachweise
✔️ Strafregisterauszüge
✔️ Vollmachten und notarielle Dokumente
Neben dem eigentlichen Text werden auch Stempel, Randvermerke, handschriftliche Einträge und andere relevante Bestandteile des Ausgangsdokuments in der Übersetzung berücksichtigt.

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Polnisch–Deutsch

Für notariell beglaubigte Übersetzungen, die für die Schweiz bestimmt sind, beträgt der Mindestpreis bei Traducta CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der endgültige Preis kann je nach Umfang, Dokumentart, Sprachrichtung und Formatierungsaufwand höher ausfallen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine individuelle Offerte mit dem konkreten Preis und der voraussichtlichen Lieferfrist.
Soll die Übersetzung nicht in der Schweiz, sondern beispielsweise in Polen oder einem anderen Land verwendet werden, können dort andere Beglaubigungsformen und Preisstrukturen gelten.

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Dokument übermitteln und Übersetzung per Post erhalten

Für eine erste Prüfung können Sie uns Ihr Dokument als gut lesbaren Scan oder PDF übermitteln. Wir prüfen Sprachrichtung, Dokumentart und vorgesehenen Verwendungszweck und erstellen anschliessend die passende Offerte.
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden nach Fertigstellung ausschliesslich per Post zugestellt. So erhalten Sie die physische Ausfertigung in der vorgesehenen Beglaubigungsform.


Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen in Polnisch

Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

Traducta office

E-Mail: info@traducta.ch

Telefon: 0800 888 440

Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13

Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland

Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Polnisch–Deutsch

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung Polnisch–Deutsch erforderlich?

Eine beglaubigte Übersetzung kann verlangt werden, wenn polnische Dokumente bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen Institution eingereicht werden. Besonders häufig betrifft dies Personenstandsurkunden, Diplome, Zeugnisse und rechtliche Dokumente.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Polnisch–Deutsch?

Für eine notariell beglaubigte Übersetzung für die Schweiz gilt ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Der tatsächliche Preis richtet sich nach dem konkreten Dokument und kann entsprechend höher ausfallen.

Wie lange dauert die Übersetzung?

Die Lieferfrist hängt von der Länge und Art des Dokuments, der Sprachrichtung und der erforderlichen Beglaubigung ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zusammen mit der Offerte einen konkreten Liefertermin.

Wie wird die beglaubigte Übersetzung zugestellt?

Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden per Post versandt. Eine digitale beglaubigte Übersetzung kommt nur infrage, wenn sie für ein anderes Zielland bestimmt ist und dort eine entsprechende digitale Form angeboten wird.

Brauche ich das polnische Originaldokument?

Für die Erstellung einer Offerte reicht normalerweise eine vollständige und gut lesbare digitale Kopie.

Muss eine polnische Urkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen werden?

Ob neben der Übersetzung eine Apostille oder eine andere Form der Beglaubigung benötigt wird, hängt vom Dokument und vom konkreten Verfahren ab. Die zuständige Schweizer Stelle kann Ihnen mitteilen, welche Unterlagen für Ihren Fall erforderlich sind.