
Beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch in der Schweiz
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch oder Deutsch–Italienisch für offizielle, persönliche oder rechtliche Dokumente? Traducta Switzerland unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen bei Übersetzungen für Behörden, Gerichte, Hochschulen und andere offizielle Stellen in der Schweiz. Für die Verwendung in der Schweiz organisieren wir bei Bedarf eine notariell beglaubigte Übersetzung.
Wichtiger Hinweis
Italienisch ist eine der Amtssprachen der Schweiz. Deshalb ist eine Übersetzung italienischsprachiger Dokumente ins Deutsche nicht in jedem Verfahren erforderlich. Ob eine Übersetzung oder Beglaubigung verlangt wird, hängt von der zuständigen Behörde, dem Kanton, der Institution und dem konkreten Verwendungszweck ab.
Wenn eine offizielle Übersetzung benötigt wird, berücksichtigt Traducta die Anforderungen der empfangenden Stelle und organisiert die passende Form der Beglaubigung. Wir empfehlen, die Vorgaben vor Auftragserteilung direkt beim Empfänger zu prüfen.
Wie erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch?
01
Übersetzungsanfrage einreichen
Laden Sie das zu übersetzende Dokument hoch und geben Sie die gewünschten Sprachen sowie alle relevanten Informationen an.
02
Persönliche Offerte erhalten
Unsere Projektmanager analysieren Ihre Anfrage und senden Ihnen zeitnah eine transparente, unverbindliche Offerte.
03
Beglaubigte Übersetzung beauftragen
Nach Ihrer Freigabe übersetzen unsere Fachübersetzer Ihre Inhalte professionell und termingerecht – im gewünschten Dateiformat.
Fordern Sie jetzt Ihre beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch an

Beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch für offizielle Dokumente
Beglaubigte Übersetzungen aus dem Italienischen ins Deutsche können beispielsweise für amtliche, akademische oder rechtliche Zwecke erforderlich sein. Typische Dokumente sind Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Zeugnisse, Diplome, Vollmachten, Strafregisterauszüge sowie notarielle oder gerichtliche Unterlagen.
Die Übersetzung umfasst den vollständigen Inhalt des Dokuments einschliesslich relevanter Stempel, Vermerke und Eintragungen. Welche Form der Beglaubigung erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben der Stelle, bei der das Dokument eingereicht wird.
Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch
Für notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz gilt bei Traducta ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der endgültige Preis hängt unter anderem von Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung, Layout und gewünschter Bearbeitungszeit ab. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine transparente und unverbindliche Offerte mit dem konkreten Preis und der Lieferfrist.
Soll die beglaubigte Übersetzung in einem anderen Land verwendet werden, kann sie – sofern die dortigen Anforderungen dies zulassen – auch im jeweiligen Zielland erstellt werden. In diesem Fall können andere Beglaubigungsformen und Preise gelten.


Einfacher Ablauf und zuverlässige Bearbeitung
Die Bestellung einer beglaubigten Übersetzung Italienisch–Deutsch ist unkompliziert:
✔️ Dokument digital übermitteln
✔️ Anforderungen und Dokument prüfen
✔️ Beglaubigte Übersetzung erstellen
✔️ Zustellung entsprechend der erforderlichen Form
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt.
Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Italienisch-Deutsch
Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

E-Mail: info@traducta.ch
Telefon: 0800 888 440
Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13
Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland
Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung
FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Italienisch–Deutsch
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch erforderlich?
Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn italienischsprachige Dokumente bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen Institution eingereicht werden. Da Italienisch eine Schweizer Amtssprache ist, ist eine Übersetzung jedoch nicht automatisch in jedem Verfahren notwendig. Entscheidend sind die Vorgaben der empfangenden Stelle.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch?
Für notariell beglaubigte Übersetzungen, die für die Schweiz bestimmt sind, gilt bei Traducta ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Der endgültige Preis richtet sich nach Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und Bearbeitungsaufwand.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Italienisch–Deutsch?
Die Bearbeitungszeit hängt von Umfang, Dokumentart und erforderlicher Beglaubigung ab. Viele kürzere Dokumente können innerhalb weniger Werktage bearbeitet werden.
Wie wird die beglaubigte Übersetzung geliefert?
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie in einem anderen Land erstellt werden, in dem eine entsprechende digitale Form angeboten wird.
Müssen italienische Dokumente in der Schweiz überhaupt ins Deutsche übersetzt werden?
Nicht grundsätzlich. Italienisch ist eine Amtssprache der Schweiz und kann von vielen Behörden und Institutionen akzeptiert werden. Je nach Kanton, Verfahren oder Empfänger kann dennoch eine deutsche Übersetzung verlangt werden. Deshalb sollte dies vorab mit der zuständigen Stelle geklärt werden
Welche italienischsprachigen Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?
Traducta bearbeitet unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Diplome, Zeugnisse, Strafregisterauszüge, Vollmachten sowie notarielle und gerichtliche Dokumente.