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Beglaubigte Übersetzung Griechisch–Deutsch für offizielle Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Griechischen ins Deutsche werden häufig benötigt, wenn Dokumente aus Griechenland oder Zypern in der Schweiz offiziell eingereicht werden. Typische Beispiele sind Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse, Strafregisterauszüge oder notarielle Dokumente.
Die Übersetzung umfasst den vollständigen Inhalt des Dokuments einschliesslich relevanter Angaben, Stempel und Vermerke. Bei griechischen Dokumenten achten wir zudem auf eine konsistente Wiedergabe von Namen und Ortsbezeichnungen in lateinischer Schrift, insbesondere wenn bereits eine Schreibweise in Reisepässen oder anderen amtlichen Dokumenten vorhanden ist.

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Griechisch–Deutsch

Für notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz gilt bei Traducta ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten.
Der endgültige Preis hängt unter anderem von Umfang, Dokumentart, Sprachrichtung, Layout und gewünschter Bearbeitungszeit ab. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine transparente und unverbindliche Offerte mit dem konkreten Preis und der Lieferfrist.

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Verwendung bei Schweizer Behörden und Institutionen

Griechische Dokumente können beispielsweise bei Schweizer Behörden, Gerichten, Hochschulen, Arbeitgebern oder anderen Institutionen in übersetzter Form benötigt werden. Ob eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entscheidet die jeweilige empfangende Stelle.
Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt. Soll die Übersetzung dagegen in einem anderen Land verwendet werden, kann sie – sofern die dortigen Anforderungen dies zulassen – auch im jeweiligen Zielland erstellt werden. Dabei können andere Beglaubigungsformen, Preise und Zustellungsarten gelten.


Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Griechisch-Deutsch

Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

Traducta office

E-Mail: info@traducta.ch

Telefon: 0800 888 440

Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13

Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland

Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Griechisch–Deutsch

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Griechisch–Deutsch benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn griechischsprachige Dokumente bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen Institution eingereicht werden. Häufig betrifft dies Urkunden, Zeugnisse, Diplome, Verträge oder andere offizielle Dokumente.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Griechisch–Deutsch?

Für notariell beglaubigte Übersetzungen, die für die Schweiz bestimmt sind, gilt bei Traducta ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Der endgültige Preis richtet sich nach Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung und Bearbeitungsaufwand.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Griechisch–Deutsch?

Die Bearbeitungszeit hängt von Umfang, Dokumentart und erforderlicher Beglaubigung ab. Viele kürzere Dokumente können innerhalb weniger Werktage bearbeitet werden.

Wie wird die beglaubigte Übersetzung geliefert?

Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie in einem anderen Land erstellt werden, in dem eine entsprechende digitale Form angeboten wird.

Wie werden griechische Namen in der deutschen Übersetzung wiedergegeben?

Bei Namen und Ortsbezeichnungen achten wir auf eine konsistente Übertragung aus dem griechischen Alphabet. Wenn bereits eine lateinische Schreibweise in einem Pass, Ausweis oder anderen amtlichen Dokument vorhanden ist, sollte diese nach Möglichkeit berücksichtigt werden, um Abweichungen zwischen Dokumenten zu vermeiden.