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Beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch für offizielle Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche werden häufig für amtliche, akademische oder rechtliche Zwecke benötigt. Typische Dokumente sind Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Diplome, Zeugnisse, Strafregisterauszüge, Verträge oder notarielle und gerichtliche Unterlagen.
Die Übersetzung umfasst den vollständigen Inhalt des Dokuments einschliesslich relevanter Stempel, Vermerke und weiterer sichtbarer Bestandteile. Welche Form der Beglaubigung erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben der Stelle, bei der das Dokument eingereicht wird.

Verwendung bei Schweizer Behörden und Institutionen

Englischsprachige Dokumente können beispielsweise bei Schweizer Behörden, Gerichten, Hochschulen, Arbeitgebern oder anderen Institutionen in übersetzter Form benötigt werden. Für die Verwendung in der Schweiz erstellt Traducta bei Bedarf notariell beglaubigte Übersetzungen.
Notariell beglaubigte Übersetzungen werden ausschliesslich per Post zugestellt. Soll die Übersetzung dagegen in einem anderen Land verwendet werden, kann sie – sofern die dortigen Anforderungen dies zulassen – auch im jeweiligen Zielland erstellt werden. Dabei können andere Beglaubigungsformen, Preise und Zustellungsarten gelten.

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Effizienter Ablauf für Ihre beglaubigte Übersetzung

Die Bestellung einer beglaubigten Übersetzung Englisch–Deutsch ist unkompliziert:
✔️ Dokument digital übermitteln
✔️ Anforderungen und Dokument prüfen
✔️ Beglaubigte Übersetzung erstellen
✔️ Zustellung entsprechend der erforderlichen Form
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine transparente Offerte mit Preis und Lieferfrist.


Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Englisch-Deutsch

Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

Traducta office

E-Mail: info@traducta.ch

Telefon: 0800 888 440

Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13

Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland

Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Englisch–Deutsch

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn englischsprachige Dokumente bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen Institution eingereicht werden. Typische Beispiele sind Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Verträge und amtliche Bescheinigungen. Ob eine Übersetzung tatsächlich notwendig ist, entscheidet die empfangende Stelle.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch?

Für notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz gilt bei Traducta ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. inklusive Versandkosten. Der endgültige Preis hängt unter anderem von Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung, Layout und Bearbeitungszeit ab. Nach Prüfung Ihres Dokuments erhalten Sie eine individuelle Offerte.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Umfang, Dokumentart und erforderlicher Beglaubigung. Viele kürzere Dokumente können innerhalb weniger Werktage bearbeitet werden.

In welchem Format wird die beglaubigte Übersetzung geliefert?

Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Schweiz werden ausschliesslich per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn sie in einem anderen Land erstellt werden, in dem eine entsprechende digitale Form angeboten wird.

Werden englische Dokumente in der Schweiz auch ohne Übersetzung akzeptiert?

Das hängt von der jeweiligen Behörde oder Institution und vom Verfahren ab. Da Englisch international häufig verwendet wird, können manche Stellen englischsprachige Unterlagen akzeptieren. Andere verlangen ausdrücklich eine Übersetzung in eine Schweizer Amtssprache. Deshalb sollte dies vorab mit der empfangenden Stelle geklärt werden.

Welche englischsprachigen Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?

Traducta bearbeitet unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Diplome, Schul- und Arbeitszeugnisse, Strafregisterauszüge, Verträge sowie notarielle und gerichtliche Dokumente.

Brauche ich das Originaldokument für eine beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch?

Für die Prüfung und Erstellung einer Offerte genügt in vielen Fällen eine vollständige und gut lesbare digitale Kopie. Ob für die weitere Bearbeitung ein Original benötigt wird, hängt vom Dokument und den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens ab.