Wie erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung Chinesisch Deutsch?

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Beglaubigte Übersetzung Chinesisch–Deutsch für offizielle Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Chinesischen ins Deutsche werden häufig für amtliche, akademische oder rechtliche Zwecke benötigt. Dazu zählen beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, Universitätsabschlüsse, Handelsregisterauszüge, Verträge oder andere offizielle Dokumente.
Die Übersetzung umfasst den vollständigen Inhalt des Dokuments einschliesslich relevanter Stempel, Vermerke und weiterer sichtbarer Bestandteile. Bei chinesischen Dokumenten achten wir zudem auf eine konsistente Wiedergabe von Namen, Ortsbezeichnungen und weiteren Angaben in lateinischer Schrift.

Verwendung bei Schweizer Behörden und Institutionen

Chinesische Dokumente können beispielsweise bei Schweizer Behörden, Gerichten, Hochschulen, Arbeitgebern oder anderen Institutionen in übersetzter Form benötigt werden. Ob eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entscheidet die jeweilige empfangende Stelle.
Traducta unterstützt Sie bei der Auswahl der passenden Lösung. Notariell beglaubigte Übersetzungen werden in physischer Form per Post zugestellt. Digitale beglaubigte Übersetzungen sind nur möglich, wenn diese in einem anderen Land erstellt werden, in dem eine entsprechende digitale Form angeboten wird.

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Effiziente und sichere Abwicklung

Der Ablauf für eine beglaubigte Übersetzung Chinesisch–Deutsch ist unkompliziert:
– Dokument digital übermitteln
– Anforderungen und Dokument prüfen
– Beglaubigte Übersetzung erstellen
– Zustellung entsprechend der erforderlichen Form
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine transparente Offerte mit Preis und Lieferfrist. Für besonders kurzfristige Projekte prüfen wir auf Wunsch die Möglichkeit einer Expressbearbeitung.


Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Chinesisch-Deutsch

Über 80 Büros in der Schweiz und Europa

Traducta office

E-Mail: info@traducta.ch

Telefon: 0800 888 440

Aus dem Ausland: +41 61 312 34 13

Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon:

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Adresse: Av. C.-F. Ramuz 99, 1009 Pully, Switzerland

Empfang im Büro: nur mit Terminvereinbarung

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen Chinesisch–Deutsch

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Chinesisch–Deutsch benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn chinesische Dokumente bei einer Schweizer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule oder einer anderen Institution eingereicht werden. Häufig betrifft dies Urkunden, akademische Abschlüsse, Handelsregisterunterlagen, Verträge oder andere offizielle Bescheinigungen.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Chinesisch–Deutsch?

Für beglaubigte Übersetzungen gilt bei Traducta ein Mindestpreis von CHF 140 zzgl. MWST. Der endgültige Preis richtet sich nach Dokumentart, Umfang, Sprachrichtung, Layout und der erforderlichen Form der Beglaubigung. Nach Prüfung des Dokuments erhalten Sie eine individuelle Offerte.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Chinesisch–Deutsch?

Die Bearbeitungszeit hängt von Umfang, Dokumentart und erforderlicher Beglaubigung ab. Viele kürzere Dokumente können innerhalb weniger Werktage bearbeitet werden. Bei dringenden Aufträgen prüfen wir die Möglichkeit eines Expressservices.

Wie wird eine beglaubigte Übersetzung Chinesisch–Deutsch geliefert?

Notariell beglaubigte Übersetzungen werden per Post zugestellt. Eine digitale beglaubigte Übersetzung ist nur möglich, wenn sie in einem anderen Land erstellt wird, in dem diese Form verfügbar ist. Für die Erstellung der Offerte genügt in vielen Fällen zunächst eine vollständige und gut lesbare digitale Kopie.

Übersetzen Sie vereinfachtes und traditionelles Chinesisch?

Je nach Herkunft und Verwendungszweck können Dokumente in vereinfachten oder traditionellen chinesischen Schriftzeichen vorliegen. Bei der Bearbeitung berücksichtigen wir die verwendete Schriftform und wählen den passenden Übersetzer für das jeweilige Dokument aus.

Müssen chinesische Namen in der Übersetzung transliteriert werden?

Namen und Ortsbezeichnungen werden in offiziellen Dokumenten besonders sorgfältig behandelt. Wenn bereits eine Schreibweise im Pass oder in anderen amtlichen Unterlagen vorhanden ist, sollte diese nach Möglichkeit berücksichtigt werden, um Abweichungen zwischen verschiedenen Dokumenten zu vermeiden.