Reisepass und Personalausweis mit beglaubigten Übersetzungen und rotem Stempel auf dem Schreibtisch

Pass übersetzen lassen

Wenn Sie Ihren Pass übersetzen lassen möchten, sind Sie bei Traducta genau richtig. Eine beglaubigte Übersetzung ist in vielen Fällen erforderlich, etwa bei der Beantragung von Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, im Fall einer Einbürgerung oder wenn Dokumente bei Behörden, Ämtern oder vor Gericht eingereicht werden müssen. Wir fertigen Ihr Reisedokument präzise an und beglaubigen es offiziell (notariell). So können Sie sicher sein, dass Ihre Übersetzung für offizielle Zwecke anerkannt wird. Bitte beachten Sie, dass manche Länder zusätzlich eine Apostille oder Legalisation verlangen – auch dabei unterstützen wir Sie gerne.

Wie lassen Sie Ihren Pass beglaubigt übersetzen?

Reichen Sie Ihre Anfrage für die Übersetzung Ihres Passes ein

Laden Sie das zu übersetzende Dokument hoch und geben Sie die gewünschten Sprachen sowie alle relevanten Informationen an.

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Erhalten Sie die Übersetzung Ihres Passes

Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung des Passes als Original per Post.

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Offizielle Anerkennung Ihrer Dokumente

Wenn Sie Ihren Pass übersetzen lassen, erfolgt die notariell beglaubigte Übersetzung durch einen erfahrenen Fachübersetzer. Jede Übersetzung wird offiziell (notariell) beglaubigt, sodass sie von Behörden, Gerichten, Notaren oder Universitäten in der Schweiz und im Ausland anerkannt wird.

Qualität und Expertise

Langjährige Erfahrung im Übersetzungssektor garantieret eine präzise und rechtssichere beglaubigte Übersetzung Ihres Schweizer Passes oder ausländischen Reisepasses sowie anderer offizieller Dokumente. Die Übersetzungen erfüllen bei Bedarf die Anforderungen der ISO 17100.

Übersetzer, der mit vertraulichen Dokumenten umgeht, Atmosphäre der Sicherheit und Diskretion
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Erfahrung und Verlässlichkeit für Ihre Dokumente

Seit über 40 Jahren unterstützt Traducta Kund:innen dabei, wichtige Dokumente wie den Pass rechtssicher übersetzen zu lassen – diese lange Erfahrung macht uns zu einem verlässlichen Partner in jedem Fall.

FAQ – Pass übersetzen lassen

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung meines Passes erforderlich?

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann erforderlich, wenn Sie Ihren Pass bei Behörden, Ämtern oder vor Gericht einreichen müssen. Das betrifft beispielsweise Visaanträge, Aufenthaltsgenehmigungen, Eheschliessungen im Ausland oder amtliche Registrierungen.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung meines Passes?

In der Regel dauert die Übersetzung und notarielle Beglaubigung nur wenige Werktage.

In welchen Sprachen kann ich meinen Pass übersetzen lassen?

Wir bieten die beglaubigte Übersetzung Ihres Passes in über 100 Sprachen an – darunter Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch, Russisch, Niederländisch, Polnisch, Griechisch, Rumänisch, Serbisch, Kroatisch, Bulgarisch, Ungarisch und viele weitere. Dank unseres grossen Netzwerks an qualifizierten Übersetzer:innen erhalten Sie für jede gewünschte Zielsprache eine korrekte und anerkannte Übersetzung. So können Sie sicher sein, dass Ihre Dokumente bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert werden.

Welche Unterlagen neben dem Pass können übersetzt werden und wie läuft der Prozess ab?

Neben dem Schweizer Pass übersetzen wir auch andere ausländische Reisepässe, Ausweisdokumente oder amtliche Unterlagen. Unsere erfahrenen Übersetzer:innen fertigen die Übersetzung in der gewünschten Zielsprache an – sei es Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch oder auch seltener geforderte Sprachen wie Türkisch oder Niederländisch. Sie können Ihr Originaldokument einfach digital hochladen und erhalten anschliessend eine beglaubigte Übersetzung, die rechtlich gültig und bei allen Behörden anerkannt ist. Selbstverständlich werden alle Daten absolut vertraulich behandelt, sodass Ihre Dokumente in sicheren Händen sind.

Wer darf meinen Pass übersetzen?

Ihr Pass muss von registrierten Übersetzer:innen oder Übersetzungsbüros übersetzt werden. Nur diese sind berechtigt, eine notariell beglaubigte Übersetzung auszustellen, die von offiziellen Stellen anerkannt wird.